Schützengesellschaft Börnste e. V.  1751

Über Börnste

                     

 
 
 
 
 

 


900 - 1913

Geschichtliche Mitteilungen über die Bauerschaft Börnste

Allgemeines

Autor: Ludwig Bielefeld, 1913

 

Die Bauerschaft Börnste in der Landgemeinde Dülmen wird begrenzt im Norden von den Bauerschaften Leuste und Welte, im Osten und Süden von der Bauerschaft Mitwick, Kirschspiel Dülmen, und der Stadtgemeinde Dülmen, endlich im Westen von den Landgemeinden Merfeld und Haltern (Bauerschaft Lavesum). Der Mittelpunkt von Börnste ist seine Schule an der Kunststraße Dülmen – Merfeld. Die Bauerschaft hatte 1905: 366 und 1910: 407 Einwohner, sowie 55 Wohnhäuser. Sie war in folgende Kataster-Fluren vermessen: Flur 4: genannt Middeler, 5: Galgenberg, 9: Üverhaben, 7: Berning. Durch die Verkopplung sind aus Teilen der Fluren 5 bis 7 die neuen Fluren Nr. 61, 62, 63, 64 gebildet worden.

Der höchste Punkt, 90 Meter über dem Meeresspiegel, liegt an der Sunderheide, östlich vom Hof Hülsbuch. Von dort senkt sich das Gelände nach Westen herab. Hof Treppe 82,5 m, Schulzenhof Berning 73,6 m, Schnittpunkt Markenweg Welte-Lavesum und Mühlenbach: 49,9 m. Im Osten ist der Boden sandig, im Westen sumpfig. Hier erstreckte sich die Börnster Mark, unfruchtbare von Norden nach Süden sich hinziehende Heidegründe, welche die Grenze zwischen Dülmen und Merfeld scharf ausdrückten. In der Heide ist ein guter Fasanenbestand und Birkwild.

Bäche: Der Berningsbach entspringt im Bernings Steinbruch östlich der Coesfelder Landstraße, fließt in südlicher Richtung durch die Bauerschaft und ergießt sich beim Hof Middeler in den Merfelder Mühlenbach (Ödelersbach). Letzterer kommt aus Welte (Kottenbrok) und bildet auf kurze Strecke hin die Grenze zwischen Börnste und Merfeld.

Der Kobeller- oder Riengraben entspringt beim Hof Schieve-Börnste, fließt nach Westen, um bei Haus Merfeld in den Mühlenbach zu münden.  

Die Kunststraßen Dülmen – Coesfeld und Dülmen – Merfeld, sowie die Eisenbahn Dortmund – Gronau durchschneiden die Bauerschaft von Süden nach Nordwesten. Zwei Wege  führen von Osten nach Westen durch Börnste und Leuste: Der Leuster Mühlenweg führt von Schulze Robert nach der Schrottingsmühle (Backenecker Mühle) in Merfeld. Er bildet die Grenze zwischen Börnste und Welte. Der andere, südliche, ist der Meroden (Merfelder) Weg, der durch Markenteilung zum Teil aufgegangen ist. Er kam von Haus Merfeld, lief an Hof Wortmann-Börnste vorbei und in die alte Landstraße Dülmen – Münster ein. Ihn haben die Ritter von Merfeld mit ihren Reisigen in früheren Jahrhunderten benutzt, um ihrem Landesherrn in Münster die schuldige Heeresfolge zu leisten.

Ende 1901 wurde in Börnste eine Grundstücks-Umlegung eingeleitet. Die Grundstücke lagen mit Ausnahme weniger Hofparzellen sehr im Gemenge, waren recht unwirtschaftlich geformt, wenig oder gar nicht durch schlechte Wege aufgeschlossen und entbehrten der regelrechten Vorflut. Die Generalkommission zu Münster stellte einen Umlegungsbezirk von mehr als 1300 Morgen Land fest, dessen Umlegung der Kreistag in Coesfeld Herbst 1901 für zulässig erklärte. Daraufhin wurde sofort mit der Einschätzung (Bonitierung) der Feldmark begonnen. Im Herbst 1905 wurde mit den Beteiligten über die neu zu schaffenden Wege und Gräben verhandelt. Mit Rücksicht auf die zerstreute Lage der Gehöfte war die Lage der Hauptwirtschaft und der Verbindungswege der Gehöfte eine besonders wichtige. Für die Regelung der Vorflut kamen der am Schürmannschen Gehöft und der am Schienenhofe vorbeifließende Bach, sowie der Berningsbach in Frage. Ende 1910 wurde der Rezeß von der Generalkommission in Münster bestätigt.

Die Bauerschaft war in älterer Zeit von einem Hagen (Wall, Graben, Dornhecke) umgeben, woran der Flurname „Üverhagen“ (jenseits des Hagens) erinnert. Von ihm geht die Sage, daß ein Herr von Merfeld ihn habe errichten lassen. Dieser habe befohlen, ihm mit Hacke und Spaten überall zu folgen, wohin er sein Pferd lenken werde. Beim Kotten Hanning habe der Hofhund das Pferd des Gutsherrn scheu gemacht. Es sei so von der geraden Linie abgewichen und haben einen großen Bogen dort beschrieben, daher Börnste dort eine Ausbuchtung habe.

In der Nähe von Schulze Berning sind Spuren einer nördlich von Dülmen nach Ottmarsbocholt gehenden Römerstraße (Longinus). Es sind dieses die Wallreste, die längs „Berningspättken“ am Schnittpunkt der Chaussee Dülmen – Merfeld mit der Eisenbahnlinie liegen.

Börnste wird urkundlich schon 890 im ältesten Heberegister des Klosters Werden erwähnt. Dieses bezog aus „Burinstene 16 Sch. R. und 8 Denare Heerschilling“. An die Abgabe erinnert der Hofesname Epmann (Aptmann). Der Name Börnste wird verschieden ausgelegt: Beisberg deutet ihn als Steinkammer (von büren – heben), es befinden sich dort alte Steinbrüche, die jetzt außer Gebrauch sind. Jellinghaus legt das Wort als „Grenzsteine der Bauerschaften“ aus. Darpe (Cod. VI) liest „Brunsteine“ und ist der Ansicht, daß der Name von den vielen braunen Findlingen (Granitblöcken) herrühre, die ehemals dort gefunden sind.

In vorchristlicher Zeit bestand die Bauerschaft aus etwa 4 Thorps: dem Ostenthorp (Austrup), dem Westenthorp (Wortmann und Andere), der Ansiedlung um Winkelmann (Achterwort – Gut Börnste) und Middeler (Buckkamp). Westlich Hof Wortmann, im Steinberg am Eisenbahndamm, wurde um 1890 ein Urnenlager von dem Direktor des Dortmunder Museums aufgedeckt. Die Grabstätte zeigte Hügelgräber in Reihen, die teilweise zerstört und mit Tannenwald bedeckt waren. In einem Hügel fand sich eine gut erhaltene Urne mit einem Bronzemesser vor. – Von dem größten der Grabhügel geht die Sage, daß dort ein goldener Sarg vergraben liege. Um 1900 wurde in Börnste ein antiker Armring von Bronze gefunden, der nach seiner eigenartigen Verzierung germanischen Ursprungs ist und sich jetzt im Landesmuseum zu Münster befindet.

Börnste gehörte ehemals zum Freistuhlgericht des Hauses Merfeld (Hauptstuhl Hastehausen), daher hatten die meisten Höfe Gerichts- oder Fastnachtshühner jährlich an Haus Merfeld zu liefern. Dieses und das Gogericht Dülmen hatten einen gemeinsamen Galgen in der Börnster Mark. In dem Prozeß von Merfeld gegen Stift Münster wegen Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit(im Croyschen Archiv) lesen wir darüber: Der Galgenauf der Börnster Heide ist von dem Drosten des fürstlichen Amts Dülmen, Heinrich von Merveldt, welcher nach der Inschrift auf seinem Grabsteine 1530 verstorben ist, errichtet worden. Er diente als Richtplatz sowohl für Übeltäter, welche vom Gogericht Greinkuhlen bei Dülmen, als auch vom Freigericht Merfeld bestraft waren. Der Bischof von Münster hatten den Herren von Merfeld die Mitbenutzung des Baumes gestattet. Jedoch war der Freigerichtsgalgen von dem des ordentlichen Gerichts unterschieden. Letzteres hatte den obersten und ersteres den unteren Querbalken zu benutzen, wie diese Skizze zeigt:

Der Gogerichtsgalgen lag vordem in der Feldmark Dülmen. Hier als am Schnittpunkt der Eisenbahn und eines altem Armes der Coesfelder Landstraße liegt das Grundstück „Beim alten Galge“ Flur 9 Nr. 65. Wohl wegen der sich ausdehnenden Kulturen wurde der Galgen in die Börnster Heide verlegt, in welcher dem Landesherrn das Markenrichteramt zustand. „Da nahe bei dem Börnster Galgen der gemeine Hellweg – aus den Niederlanden nach dem Lande Braunschweig – herlief, so konnte man mit Recht annehmen, daß auch der neue Galgen den Übeltätern zum abscheulichen Exempel dienen werde.“

Der berüchtigte Räuber und Mörder Schuirhenne war der Erste, welcher wegen seiner Untaten durch den Strang dort hingerichtet wurde. Seitdem hieß die Stätte der Schirhennenberg. 

Den 11. Horung 1558 wurde Herbert zur Halle aus Börnste vom Richter Jost von Drechen wegen Pferde- und anderer Diebstähle zum Tode durch den Strang verurteilt und danach dort gehenkt.

1562 wurde Joh. Kampschulte wegen Totschlags, begangen an Bernh. Schlüter auf Haus Merfeld eingezogen, etliche Moant gefangen gehalten, dann an die Gerichtsbank vor der Pforte vor Recht gestellt, zum Tode verurteilt und zum Richtplatz in dem nahe gelegenen Börnste abgeführt. Hier wurde der Übeltäter vom Scharfrichter mit dem Schwerte hingerichtet. Hierbei waren zugegen der Schulmeister von Dülmen mit seinen Schulkindern, eine gute Anzahl Geistlicher, Bürgermeister, Ratsverwandter und Bürger aus Dülmen, ja selbst der edle und ehrnseste Joh. Geisberg. Der tote Körper wurde binnen Dülmen auf dem Kirchhof begraben.

Ebenso wurde Brüggenbroich, weil er eine Kuh gestohlen, im Kirchspiel Lette gefangen, am Merfelder Freistuhl durch die Freischöffen gewrogt und auf der Börnster Heide gehenkt.

Joh. Schlüter wurde wegen einer Übeltat von den Junkern von Merfeldt verfolgt, und dem Haberland vor Dülmen eingefangen, zu Merfeld gefänglich verstrickt und mit dem Rade auf der Heide vom Leben zum Tode gebracht.

1590 hatte Ad. Von Merfeldt einen Leibeigenen des anderen Hauses Merfeldt in Haft nehmen lassen. Als der Delinquent im Gefängnisse sich um´s Leben gebracht, ließ der Junker den Leichnam unter dem Galgen in Börnste injuriose begraben.

Noch heute wird in der Heide von Börnste ein Hügel mit kaum noch sichtbarem Graben als der Galgenberg gezeigt.

 

 

 


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